Die Besucher Krankenversicherung der Hansemerkur Online abschliessen

Incoming Krankenversicherung
VISUM PLUS

Sehr günstiges
Preis-Leistungs
Verhältnis !

Benötigt für Visum-Einreisen von Ausländern,
die sich zeitweise zu Besuch ( bis zu 1 Jahr ) 
in Deutschland oder den EU-Ländern aufhalten.

Für wen ist die Incoming-Krankenversicherung VISUM PLUS geeignet?

  • Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem der EU-Länder oder in der Schweiz und Liechtenstein aufhalten und zur Einreise ein Visum benötigen.

Prämien der Incoming-Krankenversicherung:
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 65. Geburtstag
pro Person
ab 65. Geburtstag
bis 75. Geburtstag
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
11 EUR
22 EUR
28 EUR
51 EUR 
71 EUR
225 EUR
19 EUR
42 EUR  
53 EUR
96 EUR 
137 EUR
440 EUR
ab 181 Tage - 365 Tage
wird eine Tagesprämie errechnet.
( pro Tag 1,55 EUR bzw. 3,00 EUR je nach Alter).
VISA90 Krankenversicherung
für mehrfache visumpflichtige Einreisen in einem Jahr bis zu einer Gesamtdauer von 90 Tage:
bis 90 Tage 110 EUR 215 EUR 
 
Prämien für die Incoming Reise-Unfallversicherung 
und Haftpflichtversicherung: 
Aufenthaltsdauer pro Person
bis 31 Tage
bis 62 Tage
bis 92 Tage
bis 180 Tage
ab 181 Tage - 365 Tage
VISA90
3 EUR
5 EUR 
7 EUR
13 EUR
0,20 EUR je Tag
7 EUR

Hinweise: 

Abschlussfrist:
Spätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise nach Deutschland oder in eines der EU Länder.

Versicherungsbeginn:

Frühestens mit Einreise

Versicherungsende:

Spätestens mit Beendigung des Aufenthaltes

Altersbeschränkung: 
Höchstalter 75. Geburtstag

 

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Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur RV zur
Ausländer-Versicherung Visum Plus

 

Visa Insurance in english language klick here >>

 

Das Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung

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TÜV geprüfter 
Online-Shop

 Die Besucher-Krankenversicherung mit SSL Sicherheit abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie können sich die Versicherungspolice im Original direkt im Anschluss an die Buchung ausdrucken und erhalten auch eine E-Mail-Kopie zugesendet.


LEISTUNGSUMFANG

Ausländer Incoming-Krankenversicherung
Erstattung der nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Land für:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) 
bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten 
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR

kein Selbstbehalt

Höchsterstattungsbetrag bei der Krankenversicherung:
pro Versicherungsvertrag = 50.000,- EUR

Ausländer Incoming Reise-Unfallversicherung
Versicherungssummen: 5.000,– EUR im Todesfall
bis zu 25.000,– EUR im Invaliditätsfall
(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Entschädigungsleistung)

Ausländer Incoming Reise-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme: 1.500.000,– EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
 

Das sind die Vorteile dieser Incoming-Versicherung:

  • Umfassender Versicherungsschutz nach den Richtlinien der Europäischen Union.
    Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der ENTSCHEIDUNG DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 22.12.2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum.
  • gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
  • mit den wichtigsten Versicherungen Reise-Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
  • Einhaltung der Visumvorschriften der EU
  • 24-Stunden-Notruf-Service weltweit
  • Übernahme ambulanter und stationärer Behandlungskosten
  • Kostenzusagen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung mit direkter Zahlung an den Rechnungssteller
  • Höchstleistung je Vertrag 50.000,- EUR 
  • Fest vereinbarte Versicherungssummen bei der Reise-Unfallversicherung
  • Schutz gegen Ansprüche Dritter durch die Reise-Haftpflichtversicherung

Schließen Sie als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste die Incoming-Versicherung Visum Plus gleich hier ab.

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E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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